Weitere Entscheidung unten: LAG Bremen, 15.02.1985

Rechtsprechung
   BAG, 12.02.1985 - 1 AZR 40/84   

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https://dejure.org/1985,1430
BAG, 12.02.1985 - 1 AZR 40/84 (https://dejure.org/1985,1430)
BAG, Entscheidung vom 12.02.1985 - 1 AZR 40/84 (https://dejure.org/1985,1430)
BAG, Entscheidung vom 12. Februar 1985 - 1 AZR 40/84 (https://dejure.org/1985,1430)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Höhe der Abfindung einer kaufmännischen Angestellten aus einem Sozialplan anlässlich ihrer Kündigung wegen Betriebsstilllegung - Verletzung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes wegen materieller Besserstellung der gewerkschaftlich organisierten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 112 Abs. 1, § 75 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1985, 717
  • BB 1985, 1129
  • DB 1985, 1487
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 796/13

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    Ein sog. Außenseiter könnte in einem solchen Falle ggf. die gleiche Behandlung verlangen, wie sie den Gewerkschaftsmitgliedern bei der Bemessung der Leistungen zukommt (vgl. BAG 12. Februar 1985 - 1 AZR 40/84 -) .
  • BAG, 17.11.1998 - 1 AZR 221/98

    Auslegung eines Sozialplans - Begriff des Kündigungstermins

    Dies können sie in einer individualisierenden, aber auch in einer pauschalierenden Weise tun (vgl. nur BAG Urteil vom 12. Februar 1985 - 1 AZR 40/84 - AP Nr. 25 zu § 112 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 31. Juli 1996 - 10 AZR 45/96 - AP Nr. 103 zu § 112 BetrVG 1972).
  • LAG Niedersachsen, 20.02.2007 - 9 Sa 1373/06

    Reichweite des Gestaltungsspielraumes der Betriebspartner bei der Vereinbarung

    Die Betriebspartner sind nicht verpflichtet, im Sozialplan selbst auszuweisen, auf welche Weise sie zu den einzelnen Abfindungsbeträgen gekommen sind (BAG vom 12.02.1985 - 1 AZR 40/84 - AP BetrVG 1972 Nr. 25).

    Dass die Betriebspartner bei Vereinbarung des Sozialplanes die persönlichen Verhältnisse des Mitarbeiters Sch. besonders berücksichtigt haben, verstößt nicht gegen § 75 Abs. 1 BetrVG (vgl. BAG vom 12.02.1985 - 1 AZR 40/84 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 25).

  • BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 23/87

    Einigungsstellenbeschluß über Sozialplan

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind die Betriebspartner - und im Grundsatz auch die Einigungsstelle - bei der Aufstellung eines Sozialplans frei in ihrer Entscheidung, welche Nachteile der von einer Betriebsänderung betroffenen Arbeitnehmer sie in welchem Umfange ausgleichen oder mildern wollen (Urteil vom 29. November 1978 - 5 AZR 553/77 - AP Nr. 7 zu § 112 BetrVG 1972; Urteil vom 12. Februar 1985 - 1 AZR 40/84 - AP Nr. 25 zu § 112 BetrVG 1972; Beschluß vom 27. Oktober 1987 - 1 ABR 9/86 - AP Nr. 41 zu § 112 BetrVG 1972, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt; Urteil vom 26. Juli 1988 - 1 AZR 156/87 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • LAG Düsseldorf, 28.02.2007 - 12 TaBV 117/06

    Verteilung des neben einem Sozialplan eingerichteten "Sonderfonds" nach allein

    Nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 12.02.1985, 1 AZR 40/84 AP Nr. 25 zu § 112 BetrVG 1972) sind die Betriebsparteien einerseits nicht gehalten, im Sozialplan selbst auszuweisen, aufgrund welcher Kriterien und auf welche Weise sie zu den einzelnen Abfindungsbeträgen gekommen sind, sondern können Sozialplanleistungen auch individuell festlegen.
  • LAG Sachsen, 18.02.1998 - 4 Sa 531/96

    Anspruch auf Zahlung einer Sozialplanabfindung; Anspruch auf Zahlung einer

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Rechtsprechung
   LAG Bremen, 15.02.1985 - 1 Sa 196/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,7204
LAG Bremen, 15.02.1985 - 1 Sa 196/84 (https://dejure.org/1985,7204)
LAG Bremen, Entscheidung vom 15.02.1985 - 1 Sa 196/84 (https://dejure.org/1985,7204)
LAG Bremen, Entscheidung vom 15. Februar 1985 - 1 Sa 196/84 (https://dejure.org/1985,7204)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1985, 1129
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 05.09.1986 - 7 AZR 175/85

    Ersatzpersonalratsmitglied - Besonderer Kündigungsschutz - Personalratsmitglied -

    Auszug aus LAG Bremen, 15.02.1985 - 1 Sa 196/84
    Revision eingelegt (7 AZR 175/85).
  • LAG Hamm, 25.05.1993 - 4 Sa 11/93

    Rücknahme; Abmahnung; Löschung der Abmahnung; Maßregelungsverbot; Arbeitskampf;

    > Fälschen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (LAG Bremen vom 15.02.1985 BB 1985, 1129);.
  • LAG Hessen, 16.01.2003 - 9 Sa 658/02

    Manipulation von Entlassungsbescheinigungen kann zur fristlosen Kündigung führen!

    Ändert eine Arbeitnehmerin eigenmächtig die Daten ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Weise, dass das Beendigungsdatum der Arbeitsunfähigkeit hinausgeschoben wird, so liegt in aller Regel ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vor (ebenso LAG Bremen Urteil 15. Februar 1985 - 1 Sa 196/84 - BB 1985, 1129; ArbG Celle Urteil vom 30. April 1970-1 Ca 225/70 - ARST 1970, 99).
  • LAG Hamm, 30.11.1995 - 4 Sa 634/95

    Rechtswirksamkeit eines Aufhebungsvertrages; Voraussetzungen und Folgen eines

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  • LSG Baden-Württemberg, 25.06.2009 - L 7 AL 3309/07
    Es kann hier, nachdem die Arbeitgeberin eine fristlose Kündigung nicht ausgesprochen hat, dahingestellt bleiben, ob das Verhalten des Klägers sogar eine außerordentliche Kündigung (§ 626 BGB) gerechtfertigt hätte, was bei einem in einer strafbaren Handlung liegenden Fehlverhalten - also auch bei eigenmächtiger Abänderung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - regelmäßig der Fall ist (vgl. Landesarbeitsgericht (LAG) Bremen, Urteil vom 15. Februar 1985 - 1 Sa 196/84 - BB 1985, 1129; ArbG Frankfurt/Main, Urteil vom 20. Februar 2002 - 10 Ca 6777/01 - (juris); KR-Griebeling, 8. Auflage, § 1 KSchG Rdnr. 487; Preis in Stahlhacke u.a., 9. Auflage, Rdnr. 655; Lepke, Kündigung bei Krankheit, 12. Auflage, Rdnr. 562), u.U. aber auch schon beim dringenden, auf objektiven Tatsachen beruhenden Verdacht einer solchen Fälschung bejaht werden kann (vgl. Bundesarbeitsgericht (BAG) BAGE 85, 114 = AP Nr. 131 zu § 626 BGB; LAG Hamm, Urteil vom 24. Oktober 2006 - 19 Sa 764/06 - (juris)).
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